Unsere Forderungen zur Reform von Tarifen und Struktur der GEMA

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Vorneweg: Das Aktionsbündnis erkennt die Leistungen der Urheber ausdrücklich an, und befürwortet ein gerechtes Modell der Beteiligung der Urheber an den Einnahmen von Musikveranstaltungen. 

Forderungen:

  • Die Inhalte der Petition und die im Folgenden genannten Punkte sind umgehend von der Politik aufzugreifen, um den Erhalt der kulturellen Vielfalt zu gewährleisten und die drohende Gefährdung von Existenzen durch die geplanten GEMA Tarife 2013 (M-V) zu verhindern.
  • Es ist zu gewährleisten, dass die Belastung der Veranstalter durch Aufführungsrechte maximal 10% der realen gesamten Eintrittseinnahmen nicht überschreitet - die 10% dürfen inklusive aller Zuschläge zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
  • Die festgesetzte Grenze der Veranstaltungsdauer von 8h, ab der ein Zuschlag erhoben wird (geplant sind 25% je 2h), ist unangemessen, da der Eintritt bei einer längeren Veranstaltungsdauer ohnehin höher liegt und die GEMA hierüber schon mehr Einnahmen generiert.
  • Die Mindestsätze unter Anwendung der Härtefallregelung dürfen nicht erhöht werden. Von einer eventuellen Verschärfung der Bemessungskriterien für Härtefälle ist hierbei abzusehen.
  • Die geplante Gebührenerhöhung der GEMA ab 1.4.2013 muss gestoppt werden. Eine Erhöhung, die über den Inflationsausgleich seit der letzten Tarifanpassung hinaus geht ist nicht akzeptabel.
  • Die Erhebung eines pauschalen Betrags schon ab einem gespielten GEMA-pflichtigen Lieds ist in einer Gegenwart mit digitalen Playlisten nicht zeitgemäß. Der Anteil GEMA-freier Musik hat in die Berechnung der erhobenen Gebühr einzugehen. Dieser Ansatz ermöglicht auch eine gerechtere Verteilung der GEMA-Einnahmen an die entsprechenden Urheber.

  • Die geplanten Tarife müssen gestoppt werden und es muss ein fairer und sachlicher Dialog in aller Öffentlichkeit stattfinden.
  • Die Tarife und das Verteilungssystem der GEMA soll durch ein ordentliches Gericht auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Ebenfalls zu prüfen ist die Funktion der Aufsichtsstelle über die GEMA und die Frage, ob es angemessen ist die GEMA als wirtschaftlichen Verein auf Basis des Vereinsrechts zu führen.

 

Darüber hinaus befürworten wir die Diskussion hinsichtlich folgender Punkte :

  • Welche Maßnahmen führen zu mehr Gerechtigkeit bei der Lizenzierung von Musikrechten und der Verteilung der Erträge an die Urheber?
  • Der Standpunkt der GEMA, ein Großteil der Urheber sei durch sie vertreten, ist im Zeitalter einfacher digitaler Produktion von Musik nicht mehr zeitgemäß. Ist der daraus abgeleitete Anspruch, dass der Veranstalter die Verwendung GEMA-freier Musik nachzuweisen hat, gerechtfertigt?
  • Soll die Abgeltung von Musikrechten zukünftig über eine Kulturpauschale geregelt werden? 
  • Ist eine grundlegende Reform der GEMA notwendig und wie kann diese aussehen?

  • Um eine liedgenaue Abrechnung in Zukunft zu gewährleisten muss die Infrastruktur für musikalische Fingerprints geschaffen werden und die Abrechnung - wie in UrhWahrnG §13 (3) gefordert - sich am Anteil der tatsächlich gemapflichtigen Titeln orientieren.
  • Urheber die einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, können Ihre Werke teilweise nicht einmal selbst lizenzzahlungsfrei aufführen. Wie erreichen wir ein stärkere Selbstbestimmung der Urheber?

Zusätzliche Informationen