Fakten - Die GEMA Tarife

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Informationen zur Tarifänderung - aktualisiert am 05.09.2012

 

Berechnung der 10%

Da es in der nahen Vergangenheit immer wieder zu Verwirrungen bezüglich der Deckelung der 10% gekommen ist, da die GEMA Informationen diesbezüglich für einige Personen sogar widersprüchlich sind (siehe nachfolgenden Screenshot), hier ein paar Zeilen der Klärung sinngemäß nach der Ausführung von Herrn Baier (GEMA):

Bei der Härtefallnachlassregelung (die sog. Angemessenheitsregelung) werden für Urheber (dies bezieht sich nur auf die GEMA nicht auf GVL!) lediglich 10% der tatsächlich erzielten Eintrittspreisumsätze berechnet (Brutto). Es kommt hier kein Zeitzuschlag oder sog. Laptopzuschlag hinzu, es werden keine Nachlässe gewährt (DEHOGA, Vertragsnachlässe). Auf gut Deutsch: Wenn Basistarifsatz + Zeitzuschlag + Laptopzuschlag >10% des Eintrittspreisumsatzes beträgt, dann gilt 10% des Eintrittspreisumsatzes zuzügl. GVL und Steuern. 

Für Verwirrung sorgt die Aussage von GEMAdialog, dass auch bei der Mindestvergütung noch der Gesamtvertragsrabatt eingeräumt wird. Es wäre wünschenswert, wenn die GEMA sich hier klar und deutlich ausdrückt, intern abspricht und diesbezüglich für Klarheit sorgt.

(Kompletter Verlauf der Kommunikation dieses Screenshots liegt vor)

 

Doch nun zu den Fakten

Die geplanten Änderungen in der Tarifstruktur der GEMA bringen z.T. jährliche Preissteigerungen von bis zu über 1000% mit sich. 

Im Folgenden finden sich Informationen zu den neuen Tarifen, Fallbeispiele, die Erhöhungen der Mindestsätze für Härtefälle um bis zu 76% sowie weitere  alte und neue Missstände in der konkreten Ausgestaltung der Tarife.

Einige Fallbeispiele veranschaulichen die Auswirkungen der Tarifneugestaltung - hier im Vergleich der für 2012 gültige Tarif M-U und der ab 2013 geplante Tarif M-V. Zu den angegebenen GEMA Gebühren kommen noch 26% GVL hinzu, welche in den Beispielen nicht ausgewiesen werden, da hier nur die Tarife der GEMA verglichen werden sollen.

Der Tarif VR bleibt erhalten, das heißt ihr müsst auf die Beispiele als Diskothek 30% als Einzelveranstaltung 50% draufschlagen sofern ihr mit einem Laptop und Kopien arbeiten möchtet. 

Weitere Verwirrung stiftet die GEMA aktuell, indem sie den am 24.07.2012 modifizierten Tarif weiterhin mit dem Datum 1.04.2012 veröffentlicht. Bitte hier genau hinsehen, dies ist bereits der modifizierte Tarif, welcher nach den Verhandlungen mit dem BDK publiziert wurde. Die GEMA zelebrierte diese Einigung in allen Medien, doch es ist nichts anderes als ein Trojanisches Pferd in Reinform. Erstens verschiebt die GEMA nun die Tarifeinführung bis nach dem Karneval auf den 01.04.2013 was den Karnevalsprinzen wohl dazu veranlasst hat zu unterschreiben, getreu dem Motto 'nach mir die Sinnflut'. Zweitens ändert sich am Tarif selbst nichts, nur an dem Zeitzuschlag, welcher auf 8 Stunden angehoben wird und sodann 25% statt zuvor 50% Zuschlag alle 2 Stunden vorsieht. Dies und auch der Abzug von Veranstaltungespausen länger 15min sind zwar erfreuliche Schritte, aber sie ändern nichts daran, dass der Tarif grundlegend inakzeptabel ist und von niemanden mit gesunden Menschenverstand auf Basis dieser Tarife verhandelt werden darf.

Tarif M-U 2012 vs. Tarif M-V ab 04.2013 (Version 2)


Die Nachfolgenden Fallbeispiele beruhen allesamt auf real existierenden Veranstaltungen, die in ihrer Art häufig über die ganze Bundesrepublik anzutreffen sind. Das Beispiel für einen Jahrespauschalvertrag ist bewusst ein wenig ausführlicher gestaltet, um die Schritte der Berechnung nachvollziehen zu können. Es werden nur die ab 2018 endgültig veranschlagten Tarife als Berechnungsgrundlage verwendet.
 
 
Fallbeispiel A - Einzelveranstaltung

Eine Veranstaltung an einem Samstag beginnt um 22:00 Uhr und endet um 05:00 Uhr (mit der in Baden-Württemberg seit 01.01.2010 üblichen Sperrzeit). Der Veranstalter veranschlagt 10.- Euro Eintritt, die Fläche des Raumes beträgt 400m².
 
Nach Tarif M-U 2012 zahlt er 318,60 Euro an die GEMA
Nach Tarif M-V ab 2013 zahlt er 400,00 Euro an die GEMA
Dies entspricht einer Steigerung der GEMA Gebühr von +25,55 %
Wenn auf der Veranstaltung keine Original-CDs, -Vinyls oder -MP3s eingesetzt werden ergibt sich eine Zahlung von 600,00 Euro für 2012 und eine Erhöhung von +88,32%
 
 
Fallbeispiel B - Die GALA - Nacht
 
Eine große Tanzschule veranstaltet traditionsgemäß einmal im Jahr eine große GALA Nacht mit verschiedenen Paartänzen und Shows. Diese findet in einem großen Haus in mehreren thematischen Sälen statt. Es gibt Flanierkarten und Karten mit Sitzplatz, die teuerste Karte kostet 49.- Euro mit Diner und Sitzplatz. Da auch ein Gala-Diner serviert wird und ein ausgiebiges Showprogramm stattfindet, beginnt die Veranstaltung bereits um 19:30 Uhr und endet um 04:30 Uhr. Der große Hauptsaal hat 1000m², eine zweite Fläche 300m², eine dritte Fläche 230m² sowie das Foyer mit 500m². In der Summe kommen so 2030m² zusammen. Auf allen Flächen wird von DJs Musik aufgespielt. Diese nutzen hierzu Laptops mit z.T. nicht originalen MP3s.
 
Nach Tarif M-U 2012 ergibt sich eine GEMA-Gebühr in Höhe von 2.221,51 Euro
Nach Tarif M-V 2013 ergibt sich eine GEMA-Gebühr in Höhe von 15.435 Euro
Dies entspricht einer Steigerung der GEMA Gebühr von +594,80 %
 
 
Fallbeispiel C - Jahrespauschalvertrag einer Diskothek 
 
Eine Diskothek hat zwei Tanzflächen mit 500m² und 250m² und folgende Öffnungszeiten: DO 22 - 03h, FR 22 - 05h, SA 22 - 05h. Von den DJs werden neben Vinyl auch MP3s mit Controllern und Laptop verwendet. Der Eintritt beträgt am DO 6.- Euro, am FR 8.- Euro und am SA 10.- Euro. Die Diskothek hat an jeweils 50 dieser Wochentage im Jahr geöffnet.
 
Nach Tarif M-U 2012 Abschnitt 'Besondere Vergütungssätze für regelmäßige Tonträgerwiedergabe' ergibt sich eine Jahrespauschale von 16.568,76 Euro.
 
Die Berechnung für Tarif M-V (Version 2) lautet wie folgt:
 
DO 22 - 03h (5Std) Eintritt 6.- Euro ergibt eine GEMA-Gebühr von 624.- Euro
FR 22 - 05h (8Std) Eintritt 8.- Euro ergibt eine GEMA-Gebühr von 832.- Euro
SA 22 - 05h (8Std) Eintritt 10.- Euro ergibt eine GEMA-Gebühr von 1040.- Euro
 
Hieraus ergeben sich wöchentlich 2.496.- Euro, bei 50 Wochen sind dies 124.800 Euro.
 
Dies ergibt eine Steigerung der GEMA-Gebühr von +653,22%
 
"[Dem Pressesprecher der GEMA, Peter Hempel] zufolge sind die neuen Tarife fairer und berücksichtigen die Größe der Veranstaltung stärker. Die exorbitante Erhöhung für Diskotheken räumte er ein. Wer künftig 500 Prozent mehr abführe, habe in der Vergangenheit eben auch "500 Prozent zu wenig bezahlt", sagte er." (Quelle: Die Rheinpfalz)
 

 

Zusätzliche Informationen