Fakten - Die GEMA Tarife
Informationen zur Tarifänderung - aktualisiert am 05.09.2012
Berechnung der 10%
Da es in der nahen Vergangenheit immer wieder zu Verwirrungen bezüglich der Deckelung der 10% gekommen ist, da die GEMA Informationen diesbezüglich für einige Personen sogar widersprüchlich sind (siehe nachfolgenden Screenshot), hier ein paar Zeilen der Klärung sinngemäß nach der Ausführung von Herrn Baier (GEMA):
Bei der Härtefallnachlassregelung (die sog. Angemessenheitsregelung) werden für Urheber (dies bezieht sich nur auf die GEMA nicht auf GVL!) lediglich 10% der tatsächlich erzielten Eintrittspreisumsätze berechnet (Brutto). Es kommt hier kein Zeitzuschlag oder sog. Laptopzuschlag hinzu, es werden keine Nachlässe gewährt (DEHOGA, Vertragsnachlässe). Auf gut Deutsch: Wenn Basistarifsatz + Zeitzuschlag + Laptopzuschlag >10% des Eintrittspreisumsatzes beträgt, dann gilt 10% des Eintrittspreisumsatzes zuzügl. GVL und Steuern.
Für Verwirrung sorgt die Aussage von GEMAdialog, dass auch bei der Mindestvergütung noch der Gesamtvertragsrabatt eingeräumt wird. Es wäre wünschenswert, wenn die GEMA sich hier klar und deutlich ausdrückt, intern abspricht und diesbezüglich für Klarheit sorgt.

(Kompletter Verlauf der Kommunikation dieses Screenshots liegt vor)
Doch nun zu den Fakten
Die geplanten Änderungen in der Tarifstruktur der GEMA bringen z.T. jährliche Preissteigerungen von bis zu über 1000% mit sich.
Im Folgenden finden sich Informationen zu den neuen Tarifen, Fallbeispiele, die Erhöhungen der Mindestsätze für Härtefälle um bis zu 76% sowie weitere alte und neue Missstände in der konkreten Ausgestaltung der Tarife.
Einige Fallbeispiele veranschaulichen die Auswirkungen der Tarifneugestaltung - hier im Vergleich der für 2012 gültige Tarif M-U und der ab 2013 geplante Tarif M-V. Zu den angegebenen GEMA Gebühren kommen noch 26% GVL hinzu, welche in den Beispielen nicht ausgewiesen werden, da hier nur die Tarife der GEMA verglichen werden sollen.
Der Tarif VR bleibt erhalten, das heißt ihr müsst auf die Beispiele als Diskothek 30% als Einzelveranstaltung 50% draufschlagen sofern ihr mit einem Laptop und Kopien arbeiten möchtet.
Weitere Verwirrung stiftet die GEMA aktuell, indem sie den am 24.07.2012 modifizierten Tarif weiterhin mit dem Datum 1.04.2012 veröffentlicht. Bitte hier genau hinsehen, dies ist bereits der modifizierte Tarif, welcher nach den Verhandlungen mit dem BDK publiziert wurde. Die GEMA zelebrierte diese Einigung in allen Medien, doch es ist nichts anderes als ein Trojanisches Pferd in Reinform. Erstens verschiebt die GEMA nun die Tarifeinführung bis nach dem Karneval auf den 01.04.2013 was den Karnevalsprinzen wohl dazu veranlasst hat zu unterschreiben, getreu dem Motto 'nach mir die Sinnflut'. Zweitens ändert sich am Tarif selbst nichts, nur an dem Zeitzuschlag, welcher auf 8 Stunden angehoben wird und sodann 25% statt zuvor 50% Zuschlag alle 2 Stunden vorsieht. Dies und auch der Abzug von Veranstaltungespausen länger 15min sind zwar erfreuliche Schritte, aber sie ändern nichts daran, dass der Tarif grundlegend inakzeptabel ist und von niemanden mit gesunden Menschenverstand auf Basis dieser Tarife verhandelt werden darf.
Tarif M-U 2012 vs. Tarif M-V ab 04.2013 (Version 2)
Die Nachfolgenden Fallbeispiele beruhen allesamt auf real existierenden Veranstaltungen, die in ihrer Art häufig über die ganze Bundesrepublik anzutreffen sind. Das Beispiel für einen Jahrespauschalvertrag ist bewusst ein wenig ausführlicher gestaltet, um die Schritte der Berechnung nachvollziehen zu können. Es werden nur die ab 2018 endgültig veranschlagten Tarife als Berechnungsgrundlage verwendet.
Eine Veranstaltung an einem Samstag beginnt um 22:00 Uhr und endet um 05:00 Uhr (mit der in Baden-Württemberg seit 01.01.2010 üblichen Sperrzeit). Der Veranstalter veranschlagt 10.- Euro Eintritt, die Fläche des Raumes beträgt 400m².
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Verteilung der Unterschriften